Sonderberichterstatter nach thematischen Mandaten:

 

Sonderberichterstatter über angemessenes Wohnen als Bestandteil des Rechtes auf einen angemessenen Lebensstandard:

Miloon Kothari (Indien)

 

Mandat:

a)     über die Umsetzung der Rechte weltweit berichten, die relevant für dieses Mandat sind;

b)     die Zusammenarbeit zwischen Regierungen fördern und sie dabei unterstützen, diese Rechte zu sichern;

c)     Geschlechteraspekte integrieren;

d)     einen regelmäßigen Dialog führen und mögliche Felder der Zusammenarbeit mit Regierungen, relevanten Organisationen der UNO, Sonderorganisationen, internationalen Organisationen im Wohnrechtswesen – unter anderem mit dem Zentrum der Vereinten Nationen für Wohn- und Siedlungswesen (UNCHS/Habitat), nichtstaatlichen Organisationen und internationalen Finanzinstitutionen diskutieren und bei der Umsetzung relevanter Rechte Vorschläge machen;

e)     mögliche Finanzierungsquellen und –möglichkeiten für die Beratung und technische Zusammenarbeit identifizieren;

f)       Themen fördern, die für UNO-Missionen, Feldeinsätze und Länderbüros relevant sind;

g)     einen jährlichen Bericht an den Menschenrechtsrat übermitteln, der die mit dem Mandat verbundenen Aktivitäten beinhaltet.

 

Sonderberichterstatter über den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie:

Juan Miguel Petit (Uruguay)

 

Mandat:

a)     Ausbeutung von Kindern weltweit untersuchen und Berichte darüber an die Generalversammlung und den Menschenrechtsrat übermitteln;

b)     Empfehlungen abgeben, wie die Rechte der betroffenen Kinder geschützt werden können; diese Empfehlungen zielen vor allem auf Regierungen, andere Organe der UNO und nichtstaatliche Organisationen.

 

 

Sonderberichterstatter über das Recht auf Bildung:

Vernor Munoz Villalobos ( Costa Rica)

 

Mandat:

a)     über die weltweite Umsetzung des Rechts auf Bildung berichten, einschließlich des Zugangs zu Grundschulbildung und der Schwierigkeiten bei der Umsetzung dieses Rechts; dabei sollen Informationen und Kommentare von Regierungen, Organisationen und Programmen der UNO, anderer internationaler Organisationen und nichtstaatlicher Organisationen berücksichtigt werden;

b)     Regierungen beim Entwurf und der Annahme dringender Aktionspläne unterstützen, wenn es keine solchen Pläne gibt; die schrittweise Umsetzung innerhalb einer angemessenen Zeit sicherstellen, dass für alle Menschen eine verpflichtende und kostenfreie Grundschulbildung zur Verfügung steht; dabei ist unter anderem der Entwicklungsstand, das Ausmaß und die Anstrengung der Regierungen zu berücksichtigen;

c)     Geschlechteraspekte berücksichtigen, besonders was die Situation und Bedürfnisse von Mädchen betrifft und dafür Sorge tragen, dass alle Formen der Diskriminierung bei der Erziehung abgeschafft werden;

d)     einen regelmäßigen Dialog einleiten und mögliche Kooperationsbereiche mit relevanten Organen der UNO, Sonderorganisationen und internationalen Organisationen im Erziehungsbereich entwickeln, unter anderem mit UNESCO, UNICEF, UNCTAD, UNDP und den internationalen Finanzinstitutionen wie der Weltbank;

e)     mögliche Finanzierungsquellen und –möglichkeiten für die Beratung und technische Zusammenarbeit im Bereich der Grundschulbildung identifizieren;

f)       die Zusammenarbeit und Komplementarität mit der Arbeit sicher stellen, die aus der Resolution 1997/7 des Unterausschusses entstanden ist; besonders zu berücksichtigen ist das Arbeitspapier zum Recht auf Bildung von Mustapha Mehedi.

 

 

Sonderberichterstatter über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen:

Philip Alston (Australien)

 

Mandat:

a)     Hinrichtungen ohne Gerichtsverfahren, summarische oder willkürliche Hinrichtungen zu untersuchen und jährlich aufgrund der Erkenntnisse einen Bericht mit Schlussfolgerungen und Empfehlungen an die Menschenrechtskommission übermitteln; ebenso sollen andere Berichte erstellt werden, die der Sonderberichterstatter für notwendig hält, um den Menschenrechtsrat über ernste Vorfälle von Hinrichtungen ohne Gerichtsverfahren, summarischen oder willkürlichen Hinrichtungen zu informieren, die seine unmittelbare Aufmerksamkeit erfordert;

b)     effektiv auf erhaltene Informationen reagieren, besonders wenn Hinrichtungen ohne Gerichtsverfahren, summarische oder willkürliche Hinrichtungen unmittelbar bevorstehen, angedroht werden oder bereits geschehen sind;

c)     den Dialog mit Regierungen fördern und Empfehlungen überprüfen, die in Berichten nach Länderbesuchen von Staaten gemacht worden sind;

d)     besonders auf Hinrichtungen ohne Gerichtsverfahren, summarische oder willkürliche Exekutionen von Kindern und Frauen Acht geben und auf Anschuldigungen achten, bei denen es um das Recht auf Leben geht, in Bezug auf Gewalt bei Demonstrationen und andere friedliche, öffentliche Veranstaltungen oder gegen Minderheiten;

e)     besonders auf Hinrichtungen ohne Gerichtsverfahren, summarische oder willkürliche Hinrichtungen achten, bei denen die Opfer Menschen sind, die friedlich für die Menschenrechte und die grundlegenden Freiheiten eintreten;

f)       die Umsetzung der internationalen Standards zum Schutz vor und zur Begrenzung der Verhängung der Todesstrafe überwachen und dabei die Kommentare des Menschenrechtsrates in seiner Interpretation von Artikel 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und des zweiten Fakultativprotokolls beachten.

g)     Geschlechteraspekte berücksichtigen.

 

 

Sonderberichterstatter über das Recht auf Nahrung:

Jean Ziegler (Schweiz)

 

Mandat:

a)     Informationen erlangen, entgegennehmen und darauf reagieren, die alle Aspekte der Umsetzung des Rechts auf Nahrung betreffen, einschließlich der dringenden Notwendigkeit, den Hunger auszurotten;

b)     die Zusammenarbeit mit Regierungen, zwischenstaatlichen Organisationen – besonders der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der UNO – und nichtstaatlichen Organisationen bei der Förderung und effektiven Umsetzung des Rechts auf Nahrung begründen, angemessene Empfehlungen bei der Realisierung geben und dabei die bereits vom System der Vereinten Nationen geleistete Arbeit berücksichtigen;

c)     aufkommende Themen identifizieren, die mit dem Recht auf Nahrung in Verbindung stehen.

 

 

Sonderberichterstatter über die Förderung und den Schutz der Meinungsfreiheit und des Rechts der freien Meinungsäußerung

Ambeyi Ligabo (Kenia)

 

Mandat:

a)     alle relevanten Informationen über Diskriminierung, Bedrohungen oder den Einsatz von Gewalt und Missbrauch sammeln, einschließlich Verfolgung und Einschüchterung, die sich gegen Personen richtet, die das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung ausüben oder fördern wollen, wie es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und – wo anwendbar – wie es im Internationalen Pakt über zivile und politische Rechte festgeschrieben ist; dabei soll die Arbeit anderer Organe wie die des Menschenrechtrates und der Unterkommission berücksichtigt werden und Doppelarbeit vermieden werden;

b)     alle relevanten Informationen über Diskriminierung, Bedrohungen oder den Einsatz von Gewalt und Missbrauch sammeln, einschließlich Verfolgung und Einschüchterung gegen Berufstätige der Medienbranche, die das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung ausüben oder fördern wollen;

c)     glaubwürdige und verlässliche Informationen von Regierungen, nichtstaatlichen Organisationen und allen anderen Seiten einfordern und entgegennehmen, die von diesen Fällen Kenntnis haben;

d)     dem Menschenrechtsrat jährlich einen Bericht übermitteln, der über die mit dem Mandat verbundenen Aktivitäten informiert und Empfehlungen und Vorschläge enthält, wie das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung in allen Ausprägungen besser geschützt und gefördert werden kann.

 

 

Sonderberichterstatterin über Religions- und Weltanschauungsfreiheit

Asma Jahangir (Pakistan)

 

Mandat:

a)     alle Vorfälle und staatliche Maßnahmen in allen Teilen der Welt untersuchen, die mit den Bestimmungen der Erklärung über die Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Diskriminierung auf Grund der Religion oder der Überzeugung in Widerspruch stehen sowie Abhilfemaßnahmen empfehlen;

b)     Geschlechteraspekte berücksichtigen – unter anderem durch die Identifizierung geschlechterspezifischen Missbrauchs bei der Berichterstattung, der Informationsbeschaffung und den Empfehlungen;

c)     auf glaubwürdige und verlässliche Informationen effektiv reagieren;

d)     Ansichten und Kommentare von Regierungen bei der Berichterstellung einholen;

e)     die Arbeit mit Diskretion, Objektivität und Unabhängigkeit ausüben.

 

 

Sonderberichterstatter über das Recht eines jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit:

Paul Hunt (Neuseeland)

 

Mandat:

a)      Gesundheitsrelevante Informationen aus allen Quellen sammeln, verlangen und entgegennehmen;

b)      mögliche Kooperationen mit allen relevanten Partnern diskutieren, einschließlich Regierungen, relevanten UNO-Institutionen,- Sonderorganisationen und -Programmen, im Besonderen der Weltgesundheitsorganisation und dem Gemeinsamen Programm der Vereinten Nationen für HIV/Aids sowie nichtstaatlichen Organisationen und den internationalen Finanzinstitutionen;

c)      weltweit über den Status des Rechts auf Gesundheit berichten, einschließlich über Gesetze, Maßnahmen, optimale Vorgehensweisen sowie Hindernisse;

d)      Empfehlungen zu angemessenen Maßnahmen abgeben, die das Recht auf Gesundheit fördern und schützen.

 

 

Sonderbeauftragte des Generalsekretärs für die Lage von Menschenrechtsverteidigern:

Hina Jilani (Pakistan)

 

Mandat:

a)      Informationen über die Situation von Menschenrechtsverteidigern sammeln;

b)      den Dialog mit Regierungen und anderen interessierten Akteuren führen und Empfehlungen abgeben, um die Verteidiger zu schützen. Dies beinhaltet: Länderreisen unternehmen, Einzelfälle mit Regierungen besprechen und dem Menschenrechtsrat und der Generalversammlung berichten.

 

 

Sonderberichterstatter über die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten:

Leandro Despouy (Argentinien)

 

Mandat:

a)      alle substanziellen Anschuldigungen untersuchen und über die Schlussfolgerungen berichten;

b)      Angriffe auf die Unabhängigkeit der Justiz, von Anwälten und Vertretern des Gerichts identifizieren und festhalten; ebenso die Fortschritte dabei verzeichnen, wie ihre Unabhängigkeit geschützt und gesteigert wurde; auf Antrag der Staaten konkrete Vorschläge unterbreiten, einschließlich Beratungsfunktionen oder technischer Unterstützung;

c)      wichtige Grundsatzfragen untersuchen, um Vorschläge machen zu können, wie die Unabhängigkeit der Justiz und der Anwälte geschützt und gesteigert werden kann.

 

 

Sonderberichterstatter über die Menschenrechte von Migranten:

Jorge A. Bustamante (Mexiko)

Mandat:

a)      Informationen zur Verletzung der Menschenrechte von Migranten und deren Familien aus allen relevanten Quellen, einschließlich von Migranten, einfordern und entgegen nehmen;

b)      Empfehlungen und Vorschläge zu angemessenen Maßnahmen formulieren, um Verletzungen der Menschenrechte von Migranten zu verhindern oder zu beseitigen, wo immer sie geschehen;

c)      mit anderen Sonderberichterstattern, Sondergesandten, Arbeitsgruppen und unabhängigen Experten des Menschenrechtsrates und der Unterkommission zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte eng zusammenarbeiten.

 

 

Sonderberichterstatter über zeitgenössische Formen von Rassismus, der Rassendiskriminierung, der Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz:

Doudou Diène (Senegal)

 

Mandat:

a)      Vorfälle zeitgenössischer Formen von Rassismus, Rassendiskriminierung, jegliche Form von Diskriminierung Schwarzer, Araber, Muslime, Fremdenfeindlichkeit, Schwarzenfeindlichkeit, Antisemitismus und damit verbundene Intoleranz sowie staatliche Maßnahmen gegen diese Vorfälle untersuchen;

b)      den Meinungsaustausch mit den relevanten Stellen und Gremien innerhalb des UNO-Systems fortsetzen, um die Effektivität und gegenseitige Kooperation zu stärken;

c)      alle Regierungen, zwischenstaatliche Organisationen, andere relevante Organisationen des UNO-Systems und nichtstaatliche Organisationen sind dazu angehalten, den Sonderberichterstatter mit relevanten Informationen zu versorgen;

d)      alle zusätzlichen Informationsquellen voll nutzen, einschließlich durch Länderbesuche und die Auswertung von Massenmedien sowie Stellungnahmen von Regierungen aufgrund von Anschuldigungen einfordern;

e)      in enger Abstimmung mit Regierungen, relevanten Organisationen des UNO-Systems, anderen zwischenstaatlichen Organisationen und nichtstaatlichen Organisationen Empfehlungen ausarbeiten, die die Aufklärung über Menschenrechte fördern sowie Vorbeugung gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit verbundener Intoleranz leisten;

f)       konkrete Empfehlungen ausarbeiten, die auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene umgesetzt werden können, um die Probleme, die dieses Mandat umfasst, zu verhindern und zu beseitigen.

 

 

Sonderberichterstatter über die Förderung und über den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei der Bekämpfung des Terrorismus:

Martin Scheinin (Finnland)

 

Mandat:

a)      konkrete Empfehlungen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Rahmen der Terrorismusbekämpfung abgeben, auch auf Antrag der Staaten Ratschläge erteilen oder technische Unterstützung leisten;

b)     Informationen sammeln, einfordern, entgegennehmen und austauschen mit und von allen relevanten Quellen, einschließlich Regierungen, den betroffenen Individuen, ihren Familien, ihren Vertretern und ihren Organisationen, auch – mit Einwilligung des betroffenen Staates – durch Länderbesuche die mutmaßliche Verletzung von Menschenrechten und Grundfreiheiten im Rahmen der Terrorismusbekämpfung untersuchen;

c)      optimale Vorgehensweisen zur Terrorismusbekämpfung identifizieren, austauschen und fördern, die die Menschenrechte und Grundfreiheiten respektieren;

d)     mit anderen Sonderberichterstattern, Sonderbeauftragten, Arbeitsgruppen und unabhängigen Experten des Menschenrechtsrates, der Unterkommission für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und anderen Organen der UNO eng zusammenarbeiten;

e)     einen regelmäßigen Dialog begründen und mögliche Kooperationsfelder mit allen relevanten Akteuren erörtern, einschließlich Regierungen, relevanten Organen der UNO, Sonderorganisationen und Programmen, besonders mit dem Ausschuss zur Terrorismusbekämpfung des Sicherheitsrats, dem Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte, der Abteilung zur Vorbeugung von Terrorismus des UNO-Büros für Drogen- und Verbrechensbekämpfung, Mandatsträgern im Bereich der Menschenrechte und Vertragsgremien, der Unterkommission für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte, nichtstaatlichen Organisationen und anderen regionalen und internationalen Organisationen und dabei die Mandate der oben aufgeführten Organe respektieren und doppelte Arbeit vermeiden.

f)       dem Menschenrechtsrat und der Generalversammlung regelmäßig Bericht erstatten.

 

 

Sonderberichterstatter über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe:

Manfred Nowak (Österreich)

 

Mandat:

a)     dringende Appelle an Staaten übermitteln, wenn Einzelpersonen in Gefahr sind, gefoltert zu werden; ebenso zu mutmaßlichen Folterfällen der Vergangenheit;

b)     Länderbesuche zur Tatsachenermittlung durchführen;

c)     jährliche Berichte zu den Aktivitäten, dem Mandat und den Arbeitsmethoden an den Menschenrechtsrat und die Generalversammlung übermitteln.

 

 

Sonderberichterstatter über die nachteiligen Auswirkungen der illegalen Verbringung und Ablagerung toxischer und gefährlicher Stoffe und Abfälle auf den Genuss der Menschenrechte:

Okechukwu Ibeanu (Nigeria)

 

Mandat:

a)      Auswirkungen der illegalen Verbringung und Ablagerung toxischer und gefährlicher Stoffe und Abfälle auf den Genuss der Menschenrechte in afrikanischen Staaten und anderen Entwicklungsländern untersuchen, besonders im Hinblick auf das Recht auf Leben und Gesundheit;

b)      Informationen über die illegale Verbringung und Ablagerung toxischer und gefährlicher Stoffe und Abfälle in afrikanischen und anderen Staaten sammeln, untersuchen und entgegen nehmen;

c)      Empfehlungen zu angemessenen Maßnahmen abgeben, wie die illegale Verbringung und Ablagerung toxischer und gefährlicher Stoffe und Abfälle in afrikanischen und anderen Staaten kontrolliert, verringert und gestoppt werden kann;

d)      jährlich eine Liste der Staaten und transnationalen Unternehmen erstellen, die für die illegale Verbringung und Ablagerung toxischer und gefährlicher Stoffe und Abfälle in afrikanischen und anderen Entwicklungsstaaten verantwortlich sind, und eine Erhebung durchführen, wie viele Menschen dadurch ums Leben gekommen, versehrt oder andersartig durch diese verabscheuungswürdige Tat in Entwicklungsstaaten geschädigt worden sind.

 

 

Sonderberichterstatterin über den Menschenhandel, insbesondere den Frauen- und Kinderhandel:

Sigma Huda (Bangladesch)

 

Mandat:

a)      dem Menschenrechtsrat jährlich Berichte zusammen mit Empfehlungen übermitteln, wie die Menschenrechte der Opfer gewährleistet und geschützt werden können;

b)      auf mögliche Menschenrechtsverletzungen effektiv reagieren, im Hinblick auf den Schutz der Menschenrechte tatsächlicher oder möglicher Opfer von Menschenhandel und uneingeschränkt mit anderen Sonderberichterstattern zusammenarbeiten, insbesondere mit dem Sonderberichterstatter über Gewalt gegen Frauen und dessen Beiträge zu diesem Thema uneingeschränkt berücksichtigen;

c)      mit relevanten Organen der UNO, Regionalorganisationen, Opfern und ihren Vertretern zusammenarbeiten.

 

 

Sondergesandter des Generalsekretärs für die Frage der Menschenrechte und transnationaler Unternehmen sowie anderer Wirtschaftsunternehmen:

John Ruggie (Vereinigte Staaten von Amerika)

 

Mandat:

a)      Standards der Unternehmensverantwortung und Rechenschaftspflicht transnationaler Unternehmen und anderer gewerblicher Unternehmen im Hinblick auf die Menschenrechte identifizieren;

b)      die Rolle der Staaten zu der Frage ausarbeiten, wie transnationale Unternehmen und andere Wirtschaftsunternehmen im Hinblick auf die Menschenrechte und auf internationale Kooperation reguliert und beurteilt werden können;

c)      Auswirkungen für transnationale Unternehmen und andere Wirtschaftsunternehmen untersuchen, vor allem im Hinblick auf die Konzepte „Mitschuld“ und „Einflussbereich“;

d)      Material und Methoden entwickeln, um die Aktivitäten von transnationalen Unternehmen und anderen Wirtschaftsunternehmen in bezug auf die Menschenrechte untersuchen zu können;

e)      eine Übersicht optimaler Verfahrensweisen von Staaten, transnationaler Unternehmen und anderer Wirtschaftsunternehmen zusammenzustellen.

 

 

Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen, deren Ursachen und deren Folgen:

Yakin Ertürk (Türkei)

 

Mandat:

a)      Informationen über Gewalt gegen Frauen, ihre Ursachen und Folgen von Regierungen, Vertragsorganen, Sonderorganisationen, anderen Sonderberichterstattern, die für verschiedene Menschenrechtsthemen zuständig sind, sowie zwischenstaatlichen und nichtstaatlichen Organisationen, einschließlich Frauenrechtsorganisationen sammeln und entgegen nehmen sowie auf solche Informationen effektiv reagieren;

b)      Maßnahmen, Mittel und Wege auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene vorschlagen, um Gewalt gegen Frauen und ihre Gründe abzuschaffen und ihre Konsequenzen zu beseitigen;

c)      mit anderen Sonderberichterstattern, Sondergesandten, Arbeitsgruppen und unabhängigen Experten des Menschenrechtsrates und der Unterkommission für die Verhütung von Diskriminierung und den Schutz von Minderheiten und den Vertragsorganen eng zusammenarbeiten und dabei die Forderung des Menschenrechtsrates berücksichtigen, dass sie regelmäßig und systematisch Informationen zu Menschenrechtsverletzungen gegen Frauen in ihren Berichten aufführen und mit der Kommission für die Rechtsstellung der Frau eng zusammenarbeiten.

 

 

Unabhängige Experten

 

 

Unabhängiger Experte für die Fragen der Menschenrechte und extremer Armut

Arjun Sengupta (Indien)

 

Mandat:

a)     die Beziehung zwischen der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte und extremer Armut begutachten, einschließlich der Beurteilung von Maßnahmen, die auf nationaler und internationaler Ebene getroffen worden sind, damit Menschen, die in extremer Armut leben, die Menschenrechte uneingeschränkt genießen können;

b)      besonders die Hindernisse und Fortschritte von Frauen, die in extremer Armut leben, im Hinblick auf den Genuss der Menschenrechte berücksichtigen;

c)      Empfehlungen für technische Hilfe abgeben;

d)      die Situation und Möglichkeiten der Teilnahme von Frauen in extremer Armut und Geschlechteraspekte berücksichtigen.

 

Unabhängige Expertin für Minderheitenfragen

Gay McDougall (Vereinigte Staaten von Amerika)

 

Mandat:

a)     die Umsetzung der Erklärung über die Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten angehören, fördern; auch in Rücksprache mit Regierungen und dabei die existierenden internationalen Standards und nationale Gesetzgebung zu Minderheiten berücksichtigen;

b)      auf Antrag von Regierungen optimale Verfahrensweisen und Möglichkeiten für technische Zusammenarbeit durch das Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte identifizieren;

c)      Geschlechteraspekte berücksichtigen;

d)      eng mit relevanten Organen, Mandaten, Mechanismen der UNO und von Regionalorganisationen zusammenarbeiten – ohne dass Arbeiten doppelt erledigt werden;

e)      die Ansichten von nichtstaatlichen Organisationen in Bezug auf das eigene Mandat berücksichtigen;

f)       einen Jahresbericht erstellen, der Empfehlungen für effektive Strategien zur besseren Umsetzung der Rechte von Menschen, die Minderheiten angehören, beinhaltet.

 

 

Unabhängiger Experte für Menschenrechte und internationale Solidarität

Rudi Muhammad Rizki (Indonesien)

 

Mandat:

a)     das Thema untersuchen und eine Erklärung zum Recht der Völker auf Solidarität entwerfen;

b)     die Ergebnisse aller wichtigen UNO-Gipfel, Weltgipfel und aller Treffen auf Ministerebene im wirtschaftlichen und sozialen Bereich berücksichtigen und die Meinungen und Beiträge von Regierungen, Organisationen der UNO, anderer relevanter internationaler Organisationen und nichtstaatlicher Organisationen sammeln und verwerten;

c)     der Kommission jährlich einen Bericht über die Arbeitsfortschritte vorlegen.

 

 

Unabhängiger Experte für Auswirkungen von Strukturanpassungsmaßnahmen und Auslandsverschuldung auf den umfassenden Genuss der Menschenrechte, besonders der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte

Bernards Andrew Nyamwaya Mudho (Kenia)

 

 

Beauftragter des Generalsekretärs

 

Beauftragter des Generalsekretärs für die Menschenrechte Binnenvertriebener

Walter Kälin (Schweiz)

 

Mandat:

a)     die Menschenrechte von Binnenvertriebenen und den Respekt vor ihnen schützen;

b)     den Dialog mit Regierungen, nichtstaatlichen Organisationen und anderen Akteuren fortführen und stärken;

c)     die internationale Reaktion auf Binnenvertreibung stärken;

d)     die Menschenrechte von Binnenvertriebenen in allen Teilen des UNO-Systems etablieren;

e)     auf der Arbeit seines Vorgängers aufbauen und das Bewusstsein für die Rechte von Binnenvertriebenen stärken sowie die Leitsätze zur Binnenvertreibung (E.CN.4/1998/53/Add.2) auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene fördern, Länderbesuche durchführen, nationale und regionale Seminare einberufen, Unterstützung leisten für die Stärkung des Leistungsvermögens von nichtstaatlichen Organisationen und anderen relevanten Institutionen sowie politikorientierte Forschung zu betreiben.

 

 

Arbeitsgruppen

 

Arbeitsgruppe von Sachverständigen für Menschen afrikanischer Abstammung

Peter Lesa Kasanda (Sambia)

Joe Frans (Schweden)

George B. Jabbour (Syrien)

Irina Zlatescu (Rumänien)

 

Mandat

a)     die Problematik der Rassendiskriminierung von Menschen mit afrikanischer Abstammung in der Diaspora erforschen;

b)     alle relevante Informationen von Regierungen, nichtstaatlichen Organisationen und anderen bedeutsamen Institutionen erfassen und mit diesen in engen Dialog treten;

c)     Maßnahmen für einen uneingeschränkten und effektiven Zugang zum Rechtssystem für Menschen mit afrikanischer Abstammung vorschlagen;

d)     Vorschläge für die Gestaltung, Aus- und Durchführung von effektiven Instrumenten zur Abschaffung des Rassenprofils von Menschen mit afrikanischer Abstammung formulieren;

e)     kurz-, mittel- und langfristige Vorschläge zur Abschaffung von Rassendiskriminierung gegen Menschen mit afrikanischer Abstammung vorlegen; eng mit internationalen und entwicklungspolitischen Institutionen sowie den Sonderorganisationen der UNO zusammenarbeiten, unter anderem durch:

                                                              i.           die Vorbereitung verschiedener Programme zur Verbesserung der Menschenrechtssituation der afrikanisch-stämmigen Bevölkerung und ihrer Bedürfnisse;

                                                            ii.           die Entwicklung von speziellen Projekten zur Förderung der kommunalen Initiativen in Zusammenarbeit mit Menschen afrikanischer Abstammung;

                                                           iii.           die Erleichterung des Informationsaustauschs und des technischen Fachwissens zwischen diesen Volksgruppen und Experten;

                                                          iv.           die Ausarbeitung von Programmen zur Verbesserung des Gesundheits- und Bildungssystems, der Unterkunft, Elektrizitäts- und Trinkwasserversorgung, des Umweltschutzes, der beruflichen Chancengleichheit und anderer positiver Initiativen in Bezug auf die Förderung der Menschenrechte;

f)       Vorschläge zur weltweiten Abschaffung von Rassendiskriminierung gegen Menschen afrikanischer Abstammung unterbreiten;

g)     alle Themen in der Erklärung und des Aktionsplans von Durban aufgreifen, die das Wohlbefinden der Afrikaner und der Menschen afrikanischer Abstammung betreffen.

 

 

Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen

Leila Zerrougui (Algerien)

Tamás Bán (Ungarn)

Manuela Carmena Castrillo (Spanien)

Seyyed Mohammed Hashemi ( Iran)

Soledad Villagra de Biedermann ( Paraguay)

 

Mandat:

a)     Fälle von willkürlicher Freiheitsberaubung anhand der relevanten internationalen Standards wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und anderen von Staaten anerkannten internationalen Instrumenten untersuchen – vorausgesetzt, dass es keine endgültige Entscheidung eines nationalen Gerichts in Übereinstimmung mit dem inländischen Recht gegeben hat;

b)     Informationen von Regierungen, internationalen und nichtstaatlichen Organisationen sowie von der betroffenen Person, seiner Familie und Bekannten erfassen;

c)     einen umfangreichen Bericht bei der jährlichen Sitzung des Menschenrechtsrats vorstellen.

 

Arbeitsgruppe zur Frage des erzwungenen oder unfreiwilligen Verschwindenlassens von Personen

Santiago Corcuera Cabezut ( Mexico)

Joel Adebayo Adekanye ( Nigeria)

Darko Göttlicher (Kroatien)

Saeed Rajaee Khorasani (Iran)

Stephen J. Toope (Kanada)

 

Mandat:

a)     Familien bei der Ermittlung des Schicksals und des Aufenthaltsortes ihrer verschwundenen Verwandten, die außerhalb des Rechtssystems inhaftiert sind, unterstützen;

b)     die Kommunikationswege zwischen den Familien und den betroffenen Regierungen herstellen;

c)     die Aufklärung von individuellen Fällen, die von Familien an die Arbeitsgruppe herangetragen wurden, mit dem Ziel sicherstellen, den Aufenthalt der verschwundenen Personen zu ermitteln.

 

 

Arbeitsgruppe zumEinsatz von Söldnern als Mittel zur Verhinderung der Ausübung des Rechts der Völker auf Selbstbestimmung

José Gómez del Prado (Spanien)

Najat Al-Hajjaji (Libyen)

Amada Benavides de Pérez (Kolumbien)

Alexander Ivanovich Nikitin (Russland)

Shaista Shameem (Fidschi)

 

Mandat:

a)     konkrete Vorschläge für mögliche neue Standards, Rahmenrichtlinien oder Grundlagen zum weiteren Menschenrechtsschutz, insbesondere des Selbstbestimmungsrechts unterbreiten sowie bestehende oder zukünftige Bedrohungen durch Söldner oder söldnerbezogene Aktivitäten evaluieren;

b)     die Meinungen und Beiträge von Regierungen, internationalen und nichtstaatlichen Organisationen bei Fragen bezüglich dieses Mandates einholen;

c)     Söldner und söldnerbezogene Aktivitäten in all ihren Erscheinungsformen in verschiedenen Teilen der Welt überwachen;

d)     neue Themen, Erscheinungsformen und Trends bezüglich Söldner oder söldnerbezogenen Aktivitäten und ihren Einfluss auf die Menschenrechte, insbesondere auf das Selbstbestimmungsrecht, identifizieren und erforschen;

e)     die Folgeerscheinungen von privaten Unternehmen, Unternehmensberatungen und Sicherheitsdiensten auf dem internationalen Markt, die militärische Dienste anbieten, und ihre Auswirkung auf die Menschenrechte, insbesondere auf das Selbstbestimmungsrecht, ermitteln; internationale Standards zur Förderung der Menschenrechte seitens dieser Unternehmensgruppen entwerfen.