Sonderberichterstatter nach thematischen Mandaten:
Sonderberichterstatter über angemessenes Wohnen als Bestandteil des Rechtes auf einen angemessenen Lebensstandard:
Miloon Kothari (Indien)
Mandat:
a) über
die Umsetzung der Rechte weltweit berichten, die relevant für dieses Mandat
sind;
b) die Zusammenarbeit
zwischen Regierungen fördern und sie dabei unterstützen, diese Rechte zu sichern;
c) Geschlechteraspekte integrieren;
d) einen
regelmäßigen Dialog führen und mögliche Felder der Zusammenarbeit mit
Regierungen, relevanten Organisationen der UNO, Sonderorganisationen,
internationalen Organisationen im Wohnrechtswesen – unter anderem mit dem Zentrum
der Vereinten Nationen für Wohn- und Siedlungswesen (UNCHS/Habitat), nichtstaatlichen
Organisationen und internationalen Finanzinstitutionen diskutieren und bei der Umsetzung
relevanter Rechte Vorschläge machen;
e) mögliche
Finanzierungsquellen und –möglichkeiten für die Beratung und technische
Zusammenarbeit identifizieren;
f) Themen
fördern, die für UNO-Missionen, Feldeinsätze und Länderbüros relevant sind;
g) einen jährlichen Bericht an den Menschenrechtsrat übermitteln, der die mit dem Mandat verbundenen Aktivitäten beinhaltet.
Sonderberichterstatter über den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie:
Juan Miguel Petit (Uruguay)
Mandat:
a) Ausbeutung
von Kindern weltweit untersuchen und Berichte darüber an die Generalversammlung
und den Menschenrechtsrat übermitteln;
b) Empfehlungen
abgeben, wie die Rechte der betroffenen Kinder geschützt werden können; diese
Empfehlungen zielen vor allem auf Regierungen, andere Organe der UNO und nichtstaatliche
Organisationen.
Sonderberichterstatter
über das Recht auf Bildung:
Vernor Munoz
Villalobos (
Mandat:
a) über
die weltweite Umsetzung des Rechts auf Bildung berichten, einschließlich des
Zugangs zu Grundschulbildung und der Schwierigkeiten bei der Umsetzung dieses
Rechts; dabei sollen Informationen und Kommentare von Regierungen,
Organisationen und Programmen der UNO, anderer internationaler Organisationen
und nichtstaatlicher Organisationen berücksichtigt werden;
b) Regierungen
beim Entwurf und der Annahme dringender Aktionspläne unterstützen, wenn es
keine solchen Pläne gibt; die schrittweise Umsetzung innerhalb einer
angemessenen Zeit sicherstellen, dass für alle Menschen eine verpflichtende und
kostenfreie Grundschulbildung zur Verfügung steht; dabei ist unter anderem der
Entwicklungsstand, das Ausmaß und die Anstrengung der Regierungen zu
berücksichtigen;
c) Geschlechteraspekte berücksichtigen, besonders was die Situation und
Bedürfnisse von Mädchen betrifft und dafür Sorge tragen, dass alle Formen der
Diskriminierung bei der Erziehung abgeschafft werden;
d) einen
regelmäßigen Dialog einleiten und mögliche Kooperationsbereiche mit relevanten
Organen der UNO, Sonderorganisationen und internationalen Organisationen im
Erziehungsbereich entwickeln, unter anderem mit UNESCO, UNICEF, UNCTAD, UNDP
und den internationalen Finanzinstitutionen wie der Weltbank;
e) mögliche
Finanzierungsquellen und –möglichkeiten für die Beratung und technische
Zusammenarbeit im Bereich der Grundschulbildung identifizieren;
f) die Zusammenarbeit
und Komplementarität mit der Arbeit sicher stellen, die aus der Resolution
1997/7 des Unterausschusses entstanden ist; besonders zu berücksichtigen ist
das Arbeitspapier zum Recht auf Bildung von Mustapha Mehedi.
Sonderberichterstatter über
außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen:
Philip Alston (Australien)
Mandat:
a) Hinrichtungen
ohne Gerichtsverfahren, summarische oder willkürliche Hinrichtungen zu
untersuchen und jährlich aufgrund der Erkenntnisse einen Bericht mit
Schlussfolgerungen und Empfehlungen an die Menschenrechtskommission
übermitteln; ebenso sollen andere Berichte erstellt werden, die der
Sonderberichterstatter für notwendig hält, um den Menschenrechtsrat über ernste
Vorfälle von Hinrichtungen ohne Gerichtsverfahren,
summarischen oder willkürlichen Hinrichtungen zu informieren, die seine
unmittelbare Aufmerksamkeit erfordert;
b) effektiv
auf erhaltene Informationen reagieren, besonders wenn Hinrichtungen ohne Gerichtsverfahren, summarische oder
willkürliche Hinrichtungen unmittelbar bevorstehen, angedroht werden oder
bereits geschehen sind;
c) den
Dialog mit Regierungen fördern und Empfehlungen überprüfen, die in Berichten
nach Länderbesuchen von Staaten gemacht worden sind;
d) besonders
auf Hinrichtungen ohne Gerichtsverfahren,
summarische oder willkürliche Exekutionen von Kindern und Frauen Acht geben und
auf Anschuldigungen achten, bei denen es um das Recht auf Leben geht, in Bezug
auf Gewalt bei Demonstrationen und andere friedliche, öffentliche
Veranstaltungen oder gegen Minderheiten;
e) besonders
auf Hinrichtungen ohne Gerichtsverfahren,
summarische oder willkürliche Hinrichtungen achten, bei denen die Opfer
Menschen sind, die friedlich für die Menschenrechte und die grundlegenden Freiheiten
eintreten;
f) die
Umsetzung der internationalen Standards zum Schutz vor und zur Begrenzung der
Verhängung der Todesstrafe überwachen und dabei die Kommentare des Menschenrechtsrates
in seiner Interpretation von Artikel 6 des Internationalen
Pakts über bürgerliche und politische Rechte und des zweiten
Fakultativprotokolls beachten.
g) Geschlechteraspekte berücksichtigen.
Sonderberichterstatter
über das Recht auf Nahrung:
Jean Ziegler (Schweiz)
Mandat:
a) Informationen
erlangen, entgegennehmen und darauf reagieren, die alle Aspekte der Umsetzung
des Rechts auf Nahrung betreffen, einschließlich der dringenden Notwendigkeit,
den Hunger auszurotten;
b) die
Zusammenarbeit mit Regierungen, zwischenstaatlichen Organisationen – besonders
der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der UNO – und nichtstaatlichen
Organisationen bei der Förderung und effektiven Umsetzung des Rechts auf
Nahrung begründen, angemessene Empfehlungen bei der Realisierung geben und
dabei die bereits vom System der Vereinten Nationen geleistete Arbeit
berücksichtigen;
c) aufkommende
Themen identifizieren, die mit dem Recht auf Nahrung in Verbindung stehen.
Sonderberichterstatter über die Förderung und den Schutz
der Meinungsfreiheit und des Rechts der freien Meinungsäußerung
Ambeyi Ligabo (Kenia)
Mandat:
a) alle
relevanten Informationen über Diskriminierung, Bedrohungen oder den Einsatz von
Gewalt und Missbrauch sammeln, einschließlich Verfolgung und Einschüchterung,
die sich gegen Personen richtet, die das Recht auf Meinungsfreiheit und freie
Meinungsäußerung ausüben oder fördern wollen, wie es in der Allgemeinen Erklärung
der Menschenrechte und – wo anwendbar – wie es im Internationalen Pakt über
zivile und politische Rechte festgeschrieben ist; dabei soll die Arbeit anderer
Organe wie die des Menschenrechtrates und der Unterkommission berücksichtigt
werden und Doppelarbeit vermieden werden;
b) alle
relevanten Informationen über Diskriminierung, Bedrohungen oder den Einsatz von
Gewalt und Missbrauch sammeln, einschließlich Verfolgung und Einschüchterung
gegen Berufstätige der Medienbranche, die das Recht auf Meinungsfreiheit und
freie Meinungsäußerung ausüben oder fördern wollen;
c) glaubwürdige
und verlässliche Informationen von Regierungen, nichtstaatlichen Organisationen
und allen anderen Seiten einfordern und entgegennehmen, die von diesen Fällen Kenntnis
haben;
d) dem
Menschenrechtsrat jährlich einen Bericht übermitteln, der über die mit dem
Mandat verbundenen Aktivitäten informiert und Empfehlungen und Vorschläge
enthält, wie das Recht auf Meinungsfreiheit und freie
Meinungsäußerung in allen Ausprägungen besser geschützt und gefördert werden
kann.
Sonderberichterstatterin über Religions- und
Weltanschauungsfreiheit
Asma Jahangir (Pakistan)
Mandat:
a) alle
Vorfälle und staatliche Maßnahmen in allen Teilen der Welt untersuchen, die mit
den Bestimmungen der Erklärung über die Beseitigung aller Formen von Intoleranz
und Diskriminierung auf Grund der Religion oder der Überzeugung in Widerspruch
stehen sowie Abhilfemaßnahmen empfehlen;
b) Geschlechteraspekte berücksichtigen – unter anderem durch die
Identifizierung geschlechterspezifischen Missbrauchs bei der Berichterstattung,
der Informationsbeschaffung und den Empfehlungen;
c) auf
glaubwürdige und verlässliche Informationen effektiv reagieren;
d) Ansichten
und Kommentare von Regierungen bei der Berichterstellung einholen;
e) die Arbeit
mit Diskretion, Objektivität und Unabhängigkeit ausüben.
Sonderberichterstatter über das Recht eines jeden auf das
für ihn erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit:
Paul
Hunt (Neuseeland)
Mandat:
a) Gesundheitsrelevante
Informationen aus allen Quellen sammeln, verlangen und entgegennehmen;
b) mögliche
Kooperationen mit allen relevanten Partnern diskutieren, einschließlich
Regierungen, relevanten UNO-Institutionen,- Sonderorganisationen und -Programmen,
im Besonderen der Weltgesundheitsorganisation und dem Gemeinsamen Programm der
Vereinten Nationen für HIV/Aids sowie nichtstaatlichen Organisationen und den
internationalen Finanzinstitutionen;
c) weltweit
über den Status des Rechts auf Gesundheit berichten, einschließlich über
Gesetze, Maßnahmen, optimale Vorgehensweisen sowie Hindernisse;
d) Empfehlungen
zu angemessenen Maßnahmen abgeben, die das Recht auf Gesundheit fördern und
schützen.
Sonderbeauftragte des Generalsekretärs für
die Lage von Menschenrechtsverteidigern:
Hina
Jilani (Pakistan)
Mandat:
a) Informationen
über die Situation von Menschenrechtsverteidigern sammeln;
b) den
Dialog mit Regierungen und anderen interessierten Akteuren führen und
Empfehlungen abgeben, um die Verteidiger zu schützen. Dies beinhaltet: Länderreisen
unternehmen, Einzelfälle mit Regierungen besprechen und dem Menschenrechtsrat
und der Generalversammlung berichten.
Sonderberichterstatter über die Unabhängigkeit von Richtern
und Anwälten:
Leandro Despouy (Argentinien)
Mandat:
a) alle
substanziellen Anschuldigungen untersuchen und über die Schlussfolgerungen
berichten;
b) Angriffe
auf die Unabhängigkeit der Justiz, von Anwälten und Vertretern des Gerichts
identifizieren und festhalten; ebenso die Fortschritte dabei verzeichnen, wie
ihre Unabhängigkeit geschützt und gesteigert wurde; auf Antrag der Staaten konkrete
Vorschläge unterbreiten, einschließlich Beratungsfunktionen oder technischer
Unterstützung;
c) wichtige
Grundsatzfragen untersuchen, um Vorschläge machen zu können, wie die
Unabhängigkeit der Justiz und der Anwälte geschützt und gesteigert werden kann.
Sonderberichterstatter über die Menschenrechte von
Migranten:
Jorge
A. Bustamante (Mexiko)
Mandat:
a) Informationen
zur Verletzung der Menschenrechte von Migranten und deren Familien aus allen
relevanten Quellen, einschließlich von Migranten, einfordern und entgegen
nehmen;
b) Empfehlungen
und Vorschläge zu angemessenen Maßnahmen formulieren, um Verletzungen der
Menschenrechte von Migranten zu verhindern oder zu beseitigen, wo immer sie
geschehen;
c) mit
anderen Sonderberichterstattern, Sondergesandten, Arbeitsgruppen und
unabhängigen Experten des Menschenrechtsrates und der Unterkommission zur
Förderung und zum Schutz der Menschenrechte eng zusammenarbeiten.
Sonderberichterstatter über zeitgenössische Formen
von Rassismus, der Rassendiskriminierung, der Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender
Intoleranz:
Doudou
Diène (Senegal)
Mandat:
a) Vorfälle
zeitgenössischer Formen von Rassismus, Rassendiskriminierung, jegliche Form von
Diskriminierung Schwarzer, Araber, Muslime, Fremdenfeindlichkeit,
Schwarzenfeindlichkeit, Antisemitismus und damit verbundene Intoleranz sowie staatliche
Maßnahmen gegen diese Vorfälle untersuchen;
b) den
Meinungsaustausch mit den relevanten Stellen und Gremien innerhalb des
UNO-Systems fortsetzen, um die Effektivität und gegenseitige Kooperation zu
stärken;
c) alle
Regierungen, zwischenstaatliche Organisationen, andere relevante Organisationen
des UNO-Systems und nichtstaatliche Organisationen sind dazu angehalten, den
Sonderberichterstatter mit relevanten Informationen zu versorgen;
d) alle
zusätzlichen Informationsquellen voll nutzen, einschließlich durch Länderbesuche
und die Auswertung von Massenmedien sowie Stellungnahmen von Regierungen
aufgrund von Anschuldigungen einfordern;
e) in
enger Abstimmung mit Regierungen, relevanten Organisationen des UNO-Systems,
anderen zwischenstaatlichen Organisationen und nichtstaatlichen Organisationen
Empfehlungen ausarbeiten, die die Aufklärung über Menschenrechte fördern sowie
Vorbeugung gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und
damit verbundener Intoleranz leisten;
f) konkrete Empfehlungen ausarbeiten, die auf
nationaler, regionaler und internationaler Ebene umgesetzt werden können, um
die Probleme, die dieses Mandat umfasst, zu verhindern und zu beseitigen.
Sonderberichterstatter
über die Förderung und über den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei
der Bekämpfung des Terrorismus:
Martin Scheinin (Finnland)
Mandat:
a) konkrete
Empfehlungen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
im Rahmen der Terrorismusbekämpfung abgeben, auch auf Antrag der Staaten
Ratschläge erteilen oder technische Unterstützung leisten;
b) Informationen sammeln, einfordern, entgegennehmen
und austauschen mit und von allen relevanten Quellen, einschließlich Regierungen,
den betroffenen Individuen, ihren Familien, ihren Vertretern und ihren
Organisationen, auch – mit Einwilligung des betroffenen Staates – durch Länderbesuche
die mutmaßliche Verletzung von Menschenrechten und Grundfreiheiten im Rahmen der Terrorismusbekämpfung
untersuchen;
c) optimale Vorgehensweisen zur
Terrorismusbekämpfung identifizieren, austauschen und fördern, die die
Menschenrechte und Grundfreiheiten respektieren;
d) mit
anderen Sonderberichterstattern, Sonderbeauftragten, Arbeitsgruppen und unabhängigen
Experten des Menschenrechtsrates, der Unterkommission für die Förderung und den
Schutz der Menschenrechte und anderen Organen der UNO eng zusammenarbeiten;
e) einen
regelmäßigen Dialog begründen und mögliche Kooperationsfelder mit allen
relevanten Akteuren erörtern, einschließlich Regierungen, relevanten Organen
der UNO, Sonderorganisationen und Programmen, besonders mit dem Ausschuss zur
Terrorismusbekämpfung des Sicherheitsrats, dem Amt des Hohen Kommissars für
Menschenrechte, der Abteilung zur Vorbeugung von Terrorismus des UNO-Büros für
Drogen- und Verbrechensbekämpfung, Mandatsträgern im Bereich der Menschenrechte
und Vertragsgremien, der Unterkommission für die Förderung und den Schutz der
Menschenrechte, nichtstaatlichen Organisationen und anderen regionalen und internationalen
Organisationen und dabei die Mandate der oben aufgeführten Organe respektieren
und doppelte Arbeit vermeiden.
f) dem
Menschenrechtsrat und der Generalversammlung regelmäßig Bericht erstatten.
Sonderberichterstatter über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung
oder Strafe:
Manfred Nowak (Österreich)
Mandat:
a) dringende
Appelle an Staaten übermitteln, wenn Einzelpersonen in Gefahr sind, gefoltert
zu werden; ebenso zu mutmaßlichen Folterfällen der Vergangenheit;
b) Länderbesuche
zur Tatsachenermittlung durchführen;
c) jährliche
Berichte zu den Aktivitäten, dem Mandat und den Arbeitsmethoden an den
Menschenrechtsrat und die Generalversammlung übermitteln.
Sonderberichterstatter über die
nachteiligen Auswirkungen der illegalen Verbringung und Ablagerung toxischer
und gefährlicher Stoffe und
Abfälle auf den Genuss der Menschenrechte:
Okechukwu Ibeanu (Nigeria)
Mandat:
a) Auswirkungen der illegalen Verbringung und
Ablagerung toxischer und gefährlicher
Stoffe und Abfälle auf den Genuss der Menschenrechte in afrikanischen
Staaten und anderen Entwicklungsländern untersuchen, besonders im Hinblick auf
das Recht auf Leben und Gesundheit;
b) Informationen über die illegale
Verbringung und Ablagerung toxischer und gefährlicher Stoffe und Abfälle in
afrikanischen und anderen Staaten sammeln, untersuchen und entgegen nehmen;
c) Empfehlungen zu angemessenen Maßnahmen
abgeben, wie die illegale Verbringung und Ablagerung toxischer und gefährlicher Stoffe und Abfälle in
afrikanischen und anderen Staaten kontrolliert, verringert und gestoppt werden
kann;
d) jährlich eine Liste der Staaten und
transnationalen Unternehmen erstellen, die für die illegale Verbringung und
Ablagerung toxischer und gefährlicher
Stoffe und Abfälle in afrikanischen und anderen Entwicklungsstaaten
verantwortlich sind, und eine Erhebung durchführen, wie viele Menschen dadurch
ums Leben gekommen, versehrt oder andersartig durch diese verabscheuungswürdige
Tat in Entwicklungsstaaten geschädigt worden sind.
Sonderberichterstatterin über den Menschenhandel, insbesondere den Frauen- und Kinderhandel:
Sigma Huda (Bangladesch)
Mandat:
a) dem Menschenrechtsrat jährlich Berichte
zusammen mit Empfehlungen übermitteln, wie die Menschenrechte der Opfer
gewährleistet und geschützt werden können;
b) auf mögliche Menschenrechtsverletzungen
effektiv reagieren, im Hinblick auf den Schutz der Menschenrechte tatsächlicher
oder möglicher Opfer von Menschenhandel und uneingeschränkt mit anderen
Sonderberichterstattern zusammenarbeiten, insbesondere mit dem
Sonderberichterstatter über Gewalt gegen Frauen und dessen Beiträge zu diesem
Thema uneingeschränkt berücksichtigen;
c) mit relevanten Organen der UNO,
Regionalorganisationen, Opfern und ihren Vertretern zusammenarbeiten.
Sondergesandter des
Generalsekretärs für die Frage der Menschenrechte und transnationaler
Unternehmen sowie anderer Wirtschaftsunternehmen:
John Ruggie (Vereinigte Staaten von Amerika)
Mandat:
a) Standards der
Unternehmensverantwortung und Rechenschaftspflicht transnationaler Unternehmen und
anderer gewerblicher Unternehmen im Hinblick auf die Menschenrechte
identifizieren;
b) die Rolle der
Staaten zu der Frage ausarbeiten, wie transnationale Unternehmen und andere Wirtschaftsunternehmen im Hinblick auf die Menschenrechte und auf
internationale Kooperation reguliert und beurteilt werden können;
c) Auswirkungen für
transnationale Unternehmen und andere Wirtschaftsunternehmen untersuchen,
vor allem im Hinblick auf die Konzepte „Mitschuld“ und „Einflussbereich“;
d) Material und
Methoden entwickeln, um die Aktivitäten von transnationalen Unternehmen und
anderen Wirtschaftsunternehmen in bezug auf die Menschenrechte untersuchen
zu können;
e) eine Übersicht optimaler
Verfahrensweisen von Staaten, transnationaler Unternehmen und anderer Wirtschaftsunternehmen zusammenzustellen.
Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen, deren Ursachen und deren Folgen:
Yakin Ertürk
(Türkei)
Mandat:
a) Informationen
über Gewalt gegen Frauen, ihre Ursachen und Folgen von Regierungen,
Vertragsorganen, Sonderorganisationen, anderen Sonderberichterstattern, die für
verschiedene Menschenrechtsthemen zuständig sind, sowie zwischenstaatlichen und
nichtstaatlichen Organisationen, einschließlich Frauenrechtsorganisationen
sammeln und entgegen nehmen sowie auf solche Informationen effektiv reagieren;
b) Maßnahmen,
Mittel und Wege auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene
vorschlagen, um Gewalt gegen Frauen und ihre Gründe abzuschaffen und ihre
Konsequenzen zu beseitigen;
c) mit anderen
Sonderberichterstattern, Sondergesandten, Arbeitsgruppen und unabhängigen
Experten des Menschenrechtsrates und der Unterkommission für die Verhütung von Diskriminierung
und den Schutz von Minderheiten und den Vertragsorganen eng zusammenarbeiten
und dabei die Forderung des Menschenrechtsrates berücksichtigen, dass sie regelmäßig
und systematisch Informationen zu Menschenrechtsverletzungen gegen Frauen in
ihren Berichten aufführen und mit der Kommission für die Rechtsstellung der
Frau eng zusammenarbeiten.
Unabhängige Experten
Unabhängiger Experte für die Fragen der
Menschenrechte und extremer Armut
Arjun Sengupta (Indien)
Mandat:
a) die Beziehung zwischen der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte und
extremer Armut begutachten, einschließlich der Beurteilung von Maßnahmen, die auf
nationaler und internationaler Ebene getroffen worden sind, damit Menschen, die
in extremer Armut leben, die Menschenrechte uneingeschränkt genießen können;
b) besonders die Hindernisse und
Fortschritte von Frauen, die in extremer Armut leben, im Hinblick auf den
Genuss der Menschenrechte berücksichtigen;
c) Empfehlungen für technische
Hilfe abgeben;
d) die Situation
und Möglichkeiten der Teilnahme von Frauen in extremer Armut und Geschlechteraspekte
berücksichtigen.
Unabhängige Expertin für Minderheitenfragen
Gay McDougall
(Vereinigte Staaten von Amerika)
Mandat:
a) die Umsetzung der Erklärung über die Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten angehören, fördern; auch in
Rücksprache mit Regierungen und dabei die existierenden internationalen
Standards und nationale Gesetzgebung zu Minderheiten berücksichtigen;
b) auf Antrag von Regierungen optimale
Verfahrensweisen und Möglichkeiten für technische Zusammenarbeit durch das Büro
des Hohen Kommissars für Menschenrechte identifizieren;
c) Geschlechteraspekte berücksichtigen;
d) eng mit relevanten Organen, Mandaten,
Mechanismen der UNO und von Regionalorganisationen zusammenarbeiten – ohne dass
Arbeiten doppelt erledigt werden;
e) die Ansichten von nichtstaatlichen Organisationen
in Bezug auf das eigene Mandat berücksichtigen;
f) einen
Jahresbericht erstellen, der Empfehlungen für effektive Strategien zur besseren
Umsetzung der Rechte von Menschen, die Minderheiten angehören, beinhaltet.
Unabhängiger Experte für Menschenrechte und internationale Solidarität
Rudi Muhammad
Rizki (Indonesien)
Mandat:
a) das
Thema untersuchen und eine Erklärung zum Recht der Völker auf Solidarität
entwerfen;
b) die
Ergebnisse aller wichtigen UNO-Gipfel, Weltgipfel und aller Treffen auf
Ministerebene im wirtschaftlichen und sozialen Bereich berücksichtigen und die
Meinungen und Beiträge von Regierungen, Organisationen der UNO, anderer
relevanter internationaler Organisationen und nichtstaatlicher Organisationen
sammeln und verwerten;
c) der
Kommission jährlich einen Bericht über die Arbeitsfortschritte vorlegen.
Unabhängiger
Experte für Auswirkungen von Strukturanpassungsmaßnahmen und Auslandsverschuldung
auf den umfassenden Genuss der Menschenrechte, besonders der wirtschaftlichen, sozialen
und kulturellen Rechte
Bernards Andrew Nyamwaya
Mudho (Kenia)
Beauftragter des Generalsekretärs
Beauftragter des
Generalsekretärs für die Menschenrechte Binnenvertriebener
Walter Kälin (Schweiz)
Mandat:
a) die
Menschenrechte von Binnenvertriebenen und den Respekt vor ihnen schützen;
b) den
Dialog mit Regierungen, nichtstaatlichen Organisationen und anderen Akteuren
fortführen und stärken;
c) die
internationale Reaktion auf Binnenvertreibung stärken;
d) die
Menschenrechte von Binnenvertriebenen in allen Teilen des UNO-Systems etablieren;
e) auf der Arbeit seines Vorgängers aufbauen und das
Bewusstsein für die Rechte von Binnenvertriebenen stärken sowie die Leitsätze
zur Binnenvertreibung (E.CN.4/1998/53/Add.2) auf nationaler, regionaler und
internationaler Ebene fördern, Länderbesuche durchführen, nationale und
regionale Seminare einberufen, Unterstützung leisten für die Stärkung des Leistungsvermögens
von nichtstaatlichen Organisationen und anderen relevanten Institutionen sowie
politikorientierte Forschung zu betreiben.
Arbeitsgruppen
Arbeitsgruppe von Sachverständigen für
Menschen afrikanischer
Abstammung
Peter Lesa Kasanda (Sambia)
Joe Frans (Schweden)
George B. Jabbour (Syrien)
Irina Zlatescu (Rumänien)
Mandat
a) die
Problematik der Rassendiskriminierung von Menschen mit afrikanischer Abstammung
in der Diaspora erforschen;
b) alle
relevante Informationen von Regierungen, nichtstaatlichen Organisationen und
anderen bedeutsamen Institutionen erfassen und mit diesen in engen Dialog treten;
c) Maßnahmen
für einen uneingeschränkten und effektiven Zugang zum Rechtssystem für Menschen
mit afrikanischer Abstammung vorschlagen;
d) Vorschläge
für die Gestaltung, Aus- und Durchführung von effektiven Instrumenten zur Abschaffung
des Rassenprofils von Menschen mit afrikanischer Abstammung formulieren;
e) kurz-,
mittel- und langfristige Vorschläge zur Abschaffung von Rassendiskriminierung
gegen Menschen mit afrikanischer Abstammung vorlegen; eng mit internationalen
und entwicklungspolitischen Institutionen sowie den Sonderorganisationen der UNO
zusammenarbeiten, unter anderem durch:
i. die
Vorbereitung verschiedener Programme zur Verbesserung der
Menschenrechtssituation der afrikanisch-stämmigen Bevölkerung und ihrer
Bedürfnisse;
ii. die
Entwicklung von speziellen Projekten zur Förderung der kommunalen Initiativen
in Zusammenarbeit mit Menschen afrikanischer Abstammung;
iii. die
Erleichterung des Informationsaustauschs und des technischen Fachwissens
zwischen diesen Volksgruppen und Experten;
iv. die
Ausarbeitung von Programmen zur Verbesserung des Gesundheits- und
Bildungssystems, der Unterkunft, Elektrizitäts- und Trinkwasserversorgung, des
Umweltschutzes, der beruflichen Chancengleichheit und anderer positiver
Initiativen in Bezug auf die Förderung der Menschenrechte;
f) Vorschläge
zur weltweiten Abschaffung von Rassendiskriminierung gegen Menschen
afrikanischer Abstammung unterbreiten;
g) alle
Themen in der Erklärung und des Aktionsplans von Durban aufgreifen, die das
Wohlbefinden der Afrikaner und der Menschen afrikanischer Abstammung betreffen.
Arbeitsgruppe
für willkürliche Inhaftierungen
Leila Zerrougui (Algerien)
Tamás Bán (Ungarn)
Manuela Carmena
Castrillo (Spanien)
Seyyed Mohammed
Hashemi (
Mandat: a) Fälle
von willkürlicher Freiheitsberaubung anhand der relevanten internationalen Standards
wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und anderen von Staaten
anerkannten internationalen Instrumenten untersuchen – vorausgesetzt, dass es
keine endgültige Entscheidung eines nationalen Gerichts in Übereinstimmung mit
dem inländischen Recht gegeben hat;
b) Informationen
von Regierungen, internationalen und nichtstaatlichen Organisationen sowie von
der betroffenen Person, seiner Familie und Bekannten erfassen;
c) einen
umfangreichen Bericht bei der jährlichen Sitzung des Menschenrechtsrats vorstellen.
Arbeitsgruppe
zur Frage des erzwungenen oder unfreiwilligen Verschwindenlassens von Personen
Joel Adebayo Adekanye (
Darko Göttlicher (Kroatien)
Saeed Rajaee Khorasani (Iran)
Stephen J. Toope (Kanada)
Mandat:
a) Familien
bei der Ermittlung des Schicksals und des Aufenthaltsortes ihrer verschwundenen
Verwandten, die außerhalb des Rechtssystems inhaftiert sind, unterstützen;
b) die
Kommunikationswege zwischen den Familien und den betroffenen Regierungen
herstellen;
c) die
Aufklärung von individuellen Fällen, die von Familien an die Arbeitsgruppe
herangetragen wurden, mit dem Ziel sicherstellen, den Aufenthalt der
verschwundenen Personen zu ermitteln.
Arbeitsgruppe zumEinsatz von Söldnern als Mittel zur Verhinderung der
Ausübung des Rechts der Völker auf Selbstbestimmung
José Gómez del Prado (Spanien)
Najat Al-Hajjaji (Libyen)
Amada Benavides de Pérez (Kolumbien)
Alexander Ivanovich Nikitin (Russland)
Shaista Shameem (Fidschi)
Mandat:
a) konkrete
Vorschläge für mögliche neue Standards, Rahmenrichtlinien oder Grundlagen zum
weiteren Menschenrechtsschutz, insbesondere des Selbstbestimmungsrechts
unterbreiten sowie bestehende oder zukünftige Bedrohungen durch Söldner oder söldnerbezogene
Aktivitäten evaluieren;
b) die
Meinungen und Beiträge von Regierungen, internationalen und nichtstaatlichen
Organisationen bei Fragen bezüglich dieses Mandates einholen;
c) Söldner
und söldnerbezogene Aktivitäten in all ihren Erscheinungsformen in
verschiedenen Teilen der Welt überwachen;
d) neue
Themen, Erscheinungsformen und Trends bezüglich Söldner oder söldnerbezogenen
Aktivitäten und ihren Einfluss auf die Menschenrechte, insbesondere auf das
Selbstbestimmungsrecht, identifizieren und erforschen;
e) die
Folgeerscheinungen von privaten Unternehmen, Unternehmensberatungen und
Sicherheitsdiensten auf dem internationalen Markt, die militärische Dienste
anbieten, und ihre Auswirkung auf die Menschenrechte, insbesondere auf das
Selbstbestimmungsrecht, ermitteln; internationale Standards zur Förderung der
Menschenrechte seitens dieser Unternehmensgruppen entwerfen.
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