Was sind die Menschenrechts-Vertragsorgane?

Die sogenannten Menschenrechts-Vertragsorgane sind verschiedene Ausschüsse, in denen unabhängige Experten die Einhaltung der wichtigsten internationalen Menschenrechtsverträge überwachen.

Es gibt sieben Menschenrechts-Vertragsorgane:

Der Menschenrechtsausschuss

(CCPR) überwacht die Einhaltung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte aus dem Jahr 1966 und seine Fakultativprotokolle.

Der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

(CESCR) überwacht die Einhaltung des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte aus dem Jahr 1966.

Der Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung

(CERD) überwacht die Einhaltung des Internationalen Übereinkommens über die Beseitigung aller Formen von Rassendiskriminierung aus dem Jahr 1965.

Der Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau

(CEDAW) überwacht die Einhaltung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau aus dem Jahr 1979.

Der Ausschuss gegen Folter

(CAT) überwacht die Einhaltung des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen oder Strafen.

Der Ausschuss für die Rechte des Kindes

(CRC) überwacht die Einhaltung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes aus dem Jahr 1989 und seine Fakultativprotokolle.

Der Ausschuss zum Schutz der Wanderarbeiter

(CMW) überwacht die Einhaltung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen aus dem Jahr 1990.

 

Welche Funktion haben die Vertragsorgane?

Die Vertragsorgane erfüllen eine Reihe von verschiedenen Funktionen, die im Einklang mit den vertraglichen Klauseln stehen. Diese beinhalten:

  • Prüfung der Berichterstattung der Vertragsstaaten
  • Prüfung einzelner Beschwerden und Hinweise

Außerdem veröffentlichen die Vertragsorgane allgemeine Anmerkungen zu den Verträgen und organisieren Diskussionsrunden zu verschiedenen Menschenrechtsthemen.

Das Nachschlagwerk zum Vertrag soll einen grundlegenden, aber nicht erschöpfenden Überblick über die wichtigsten Begriffe geben, die in der Vertragssammlung der Vereinten Nationen benutzt werden. Dazu gehören Instrumente des internationalen Rechts: Verträge, Abkommen, Konventionen, Chartas, Protokolle, Erklärungen, Absichtserklärungen, Modus Vivendi und Notenwechsel. Damit soll das Grundverständnis ihrer Reichweite und Funktion geschaffen werden. Nachschlagwerk zum Vertrag