Was sind Sonderverfahren und welche Funktion haben die Sonderberichterstatter?

 

Die Arbeit der Sonderberichterstatter, unabhängigen Experten, Arbeitsgruppen und Sonderbeauftragten des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen wird unter dem Begriff Sonderverfahren zusammengefasst. Diese zählen zu den innovativsten und flexibelsten Instrumenten der Vereinten Nationen, um die Menschenrechte zu fördern und abzusichern.

Die Vereinten Nationen setzen Sonderberichterstatter ein, um die Einhaltung oder Verletzungen von Menschrechten zu ermitteln und zu dokumentieren.

Seit ihrem 40-jährigen Bestehen haben die Mandatsträger der Sonderverfahren in vielen Fällen eingegriffen, bei denen Menschenrechte verletzt oder nicht respektiert wurden. In ihren Länderstudien geben sie Empfehlungen, wie die Menschenrechtssituation auf nationaler und internationaler Ebene verbessert werden kann. Ihre Berichte tragen zu einem besseren Verständnis der Situation bei und haben bereits in der Vergangenheit die Entwicklung der internationalen Menschenrechtsnormen gefördert.

Die Sonderverfahren spielen weiter eine einzigartige Rolle und sind auch heute noch, wie zur Zeit ihrer Einführung im Jahr 1967, für die weltweite Verbesserung der Menschenrechte entscheidend.

Heute umfassen ihre Berichte Themen wie Folter, willkürliche oder außergerichtliche Hinrichtungen, Kampf gegen den Terrorismus, Rassismus und Gewalt gegen Frauen, das Recht auf Gesundheit, Nahrung und eine angemessene Unterkunft. Die Mandatsträger der Sonderverfahren setzen sich für Einzelpersonen und Gruppen wie Migranten und Einheimische ein und zeigen Menschenrechtsverletzungen auf globaler und lokaler Ebene auf.

Die Arbeit verbindet diplomatische und ermittlungstechnische Kompetenzen, ist äußerst schwierig und zeitweise auch gefährlich.

Die Arbeit wird unentgeltlich geleistet.