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Vor 60 Jahren hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als Bollwerk gegen Unterdrückung und Diskriminierung verabschiedet. Nach dem verheerenden 2. Weltkrieg, in dem einige der abscheulichsten Verbrechen der Menschheitsgeschichte verübt worden waren, wurden in der Allgemeinen Erklärung zum ersten Mal die Rechte und Freiheiten des Individuums detailliert festgeschrieben. Zum ersten Mal wurde auch weltweit anerkannt, dass Menschenrechte und Grundfreiheiten überall und für jeden Menschen gelten. In diesem Sinn war die Allgemeine Erklärung eine historische Errungenschaft der Weltgeschichte. Noch immer beeinflusst sie das Leben der Menschen und die Gesetzgebung zu den Menschenrechten. Die Allgemeine Erklärung ist in zweifacher Hinsicht bemerkenswert. 1948 vertraten die damals 58 Mitgliedsstaaten der UNO unterschiedliche Ideologien und politische Systeme und hatten sehr verschiedene religiöse, kulturelle und wirtschaftliche Hintergründe. Die Verfasser der Erklärung stammten aus allen Teilen der Welt und wollten sicherstellen, dass ihr Entwurf diese verschiedenen kulturellen Traditionen widerspiegelt und die gemeinsamen Werte umfasst, die in den wichtigsten Rechtssystemen sowie religiösen und philosophischen Traditionen der Welt enthalten sind. Die Allgemeine Erklärung sollte zeigen, dass es eine gemeinsam Vision für eine gerechtere und faire Welt gibt. Die Bemühungen waren erfolgreich. Das zeigt sich in der weltweiten Akzeptanz der Allgemeinen Erklärung. Heute ist sie in fast 350 nationale und regionale Sprachen übersetzt worden. Sie ist das bekannteste und meistzitierte Menschenrechtsdokument der Welt. Sie bildet die Grundlage der internationalen Menschenrechtsgesetzgebung, dient als Vorbild für viele internationale Verträge und Erklärungen und ist Bestandteil vieler Verfassungen und nationaler Gesetze. Der Entwurf der Allgemeinen ErklärungDie Vorbereitungen für die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sind ein bemerkenswertes und frühes Beispiel, wie die Vereinten Nationen internationale Zusammenarbeit und Übereinstimmung erreichen können. Der Text wurde in zwei Jahren entworfen – zwischen Januar 1947, als die Menschenrechtskommission zum ersten Mal tagte, um eine Weltgrundrechtscharta (International Bill of Human Rights) zu erstellen und Dezember 1948, als die Generalversammlung die Allgemeine Erklärung schließlich verabschiedete. Die Entwurfskommission bestand aus acht Mitgliedern, den Vorsitz hatte Eleanor Roosevelt, die Witwe des früheren US-Präsidenten. Die Kommission verständigte sich darauf, die weltweite Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten besonders hervorzuheben, einschließlich des Prinzips der Nichtdiskriminierung sowie der zivilen, politischen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Rechte. Nachdem sie die Reaktionen der Mitgliedsstaaten erhalten hatte, überarbeitete die Kommission ihren Entwurf. Dann wurde der Text erneut der Generalversammlung vorgelegt. Die Generalversammlung prüfte das Dokument und die 58 Mitgliedsstaaten stimmten insgesamt 1400 Mal über praktisch jedes Wort und jeden Satz des Textes ab. Es gab unzählige Debatten. Einige islamische Mitgliedsstaaten monierten die Artikel zur Gleichstellung in der Ehe und zu den Rechten auf Religionsänderung. Einige westliche Staaten kritisierten die Aufnahme wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte. Am 10. Dezember 1948 verabschiedete die Generalversammlung die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte einstimmig bei acht Enthaltungen. Seither wird der 10. Dezember weltweit als Tag der Menschenrechte gefeiert. Die Verabschiedung der Erklärung galt als großer Triumph, denn sehr verschiedene und sich entgegenstehende Regierungsformen, Religionen und kulturelle Traditionen zogen in dieser Sache an einem Strang. 2008 wird der 60. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung weltweit gefeiert. Zum ersten Mal in der Geschichte verabschiedete die internationale Gemeinschaft ein Dokument, das weltweit als gültig angesehen wurde – „ein gemeinsamer Standard für alle Völker und Nationen.“ In der Einleitung der Erklärung wird die Wichtigkeit eines rechtlichen Rahmenwerks für die Menschenrechte betont, um den internationalen Frieden und die Sicherheit wahren zu können. Die Allgemeine Erklärung baut auf dem erklärten Willen der UNO-Charta auf, sozialen Fortschritt und Wohlergehen in größerer Freiheit zu fördern. In der Allgemeinen Erklärung werden aber ebenso die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und bürgerlichen Rechte und politischen Freiheiten betont. Sie billigt ihnen die gleiche Schutzwürdigkeit zu. Die Allgemeine Erklärung bildet die Basis für mehr als 60 internationale Menschenrechtsinstrumente. Zusammen bilden sie ein umfassendes System rechtlich bindender Verträge zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte. Die Allgemeine Erklärung schreibt die Menschenrechte in 30 klaren und knappen Artikeln fest. Die ersten zwei Artikel definieren die weltweite Grundlage der Menschenrechte: Alle Menschen sind gleich, weil sie Anspruch auf Menschenwürde besitzen. Außerdem sind Menschenrechte universell gültig, weil sie der gesamten Menschheit gehören – nicht einem Staat oder einer internationalen Organisation. Die beiden Artikel stellen sicher, dass Menschenrechte zum Geburtsrecht jedes Menschen gehören. Es sind keine Privilegien für einige wenige, die gewährt oder verwehrt werden. Artikel 1 legt fest, das „alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren sind. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“ Artikel 2 bekräftigt die universelle Gültigkeit des Diskriminierungsverbots. „Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.“ Die erste Gruppe der Artikel (3 – 21) beinhaltet die bürgerlichen und politischen Rechte, die jeder inne hat. Das Recht auf Leben, Freiheit und persönliche Sicherheit, dass in Artikel 3 dargelegt wird, bildet die Grundlage für alle folgenden politischen Rechte und zivilen Freiheiten, einschließlich der Freiheit vor Sklaverei, Folter und willkürlicher Verhaftung sowie die Rechte auf einen fairen Prozess, Redefreiheit, Bewegungsfreiheit und Privatsphäre. Die zweite Gruppe der Artikel (22 – 27) führt die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte fort, auf die alle Menschen Anspruch haben. Der Grundpfeiler dieser Rechte bildet Artikel 22. Er legt fest, dass „jeder als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit besitzt und Anspruch darauf hat, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.“ Fünf Artikel befassen sich mit den Rechten auf soziale Sicherheit, einschließlich der Rechte auf Arbeit, Lohn und Freizeit, einen angemessenen Lebensstandard und dem Recht am kulturellen Leben einer Gemeinschaft teilnehmen zu können. Die dritte und letzte Gruppe der Artikel (28 – 30) bildet einen größeren Rahmen, um den Menschenrechten universelle Gültigkeit zu verschaffen. Artikel 28 unterstreicht „das Recht auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.“ Artikel 29 legt fest, dass „jeder Pflichten gegenüber der Gemeinschaft hat, in der allein die freie und volle Entwicklung seiner Persönlichkeit möglich ist.“ Artikel 30 besagt, dass „keine Bestimmung dieser Erklärung dahin ausgelegt werden darf, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.“ |


60 Jahre Geschichte


